Die Einstiegsdrogen-Theorie ist ein Produkt der Prohibition und dem daraus resultierenden Schwarzmarkt ohne der Möglichkeit von Kontrollen, Regeln oder Verbraucherrechten!  Der Einstieg bezieht sich auf den illegalen Markt, vergleichbar mit den Zeiten der Alkoholprohibition in den USA der 1920er, der politisch erzeugt wurde.


Es gibt also keine Einstiegsdrogen, die automatisch zu einer anderen Substanzen verleiten, sondern illegale Drogen, die nur auf dem Schwarzmarkt erhältlich sind. Allerdings ist der Schwarzmarkt die schlechteste Umgebung für Jugend- und Verbraucherschutz, sowie Aufklärung und Prävention.

 

Nochmal zum mitschreiben:

Es gibt keine Substanzen, die zu anderen verleiten. Das Wort „Einstiegsdroge“ bezeichnet einfach den Einstieg in den illegalen Markt, den die Prohibition zu verantworten hat.

 

Die Nachfrage bestimmt den (Schwarz-)Markt. Laut dem Bund deutscher Kriminalbeamter (BdK), werden täglich mindestens 1-4 Tonnen Cannabis in Deutschland gehandelt.

Das organisierte Verbrechen, welches wesentlich durch die Prohibition gewachsen ist, wird nach einer Legalisierung von Cannabis andere Tätigkeitsfelder stärker ausbauen oder zusätzliche Geschäftsfelder suchen.
Aber dies ist kein Argument gegen die Legalisierung, oder wollen wir weiterhin diesen Menschen die Gesundheit der Konsumenten anvertrauen und sich dadurch auch noch finanziell bereichern lassen? Selbst wenn viele Dealer nicht an Minderjährige verkaufen würden, dann besteht immer noch die Frage, nach der Sauberkeit und dem Wirkstoffgehalt des unkontrolliert angebauten Cannabis.

Die Frage der verfassungsmäßigen Freiheitsrechte der Konsumenten dürfen wir auch nicht vergessen, denn das Verbot verstößt gegen das Grundgesetz.


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